Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.06.1988

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.06.1988 - 12 W 16/88   

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https://dejure.org/1988,6224
OLG Celle, 10.06.1988 - 12 W 16/88 (https://dejure.org/1988,6224)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.06.1988 - 12 W 16/88 (https://dejure.org/1988,6224)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juni 1988 - 12 W 16/88 (https://dejure.org/1988,6224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1076
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 30.05.1994 - 13 W 31/94

    Anerkennung besonderer Belastung im PKH-Verfahren - PKH, Nettoeinkommen,

    Dem Vorgehen einzelner Gerichte, die Tabelle in den unteren Einkommensbereichen nicht anzuwenden (so OLG Celle, FamRZ 1988, Seite 1076) oder wegen der eingetretenen Steigerung der Lebenshaltungskosten einen Vorwegabzug vom Einkommen in Höhe von 300, 00 DM vorzunehmen (Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.06.1993, Aktenzeichen: 14 Ta 220/92, zitiert nach dem von der Klägerin vorgelegten Beschluß des Arbeitsgerichts Aachen vom 5. Oktober 1993, 2 Ca 1411/89; weitere Nachweise bei Zöller-Schneider a.a.O.), kann daher ebenfalls nicht zugestimmt werden.
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.07.1992 - 6 Ta 41/92

    Beschwerde gegen die in einem Prozesskostenbewilligungsbeschluss festgesetzte

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.06.1988 - 12 WF 97/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6302
OLG Hamburg, 23.06.1988 - 12 WF 97/88 (https://dejure.org/1988,6302)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.1988 - 12 WF 97/88 (https://dejure.org/1988,6302)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - 12 WF 97/88 (https://dejure.org/1988,6302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1076
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03

    Prozesskostenhilfeantrag des Unterhaltsschuldners: Wirkungen eines

    Der Senat lässt dahinstehen, ob der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076) vertretenen Auffassung zu folgen ist, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klageforderung zwar anerkennt aber geltend macht, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe.
  • OLG Naumburg, 31.01.2000 - 14 WF 20/99

    Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO und Kostenentscheidung nach sofortigem

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  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn der Beklagte den geltend gemachten Anspruch sofort anerkennt, aber zur Klageerhebung keinen Anlass gegeben hat (so OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344 f.; Zöller/Philippi, a. a. O.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 114, Rz. 84), kann dahinstehen.
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2009 - 18 WF 64/09

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung

    Bei einem Anerkenntnis ist eine Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nach § 114 ZPO nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung - der sich auch der erkennende Senat anschließt - jedoch dann zu bejahen, wenn die beklagte Partei keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben, sofort anerkannt hat und daher gemäß § 93 ZPO von den Kosten des Verfahrens freizustellen ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 1770 ; OLG Naumburg FamRZ 2001, 923 ; OLG Hamm FamRZ 2003, 459 ; OLG Naumburg FamRZ 2001, 923 ; OLG Stuttgart OLGR 2001, 45; OLG Hamm FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg FamRZ 1988, 1076).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01

    PKH - Anerkenntnis - Kosten

    Der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, Rn. 184) vertretenen Auffassung, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klagforderung zwar anerkannt, aber geltend gemacht habe, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 U 38/01

    Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist;

    Prozesskostenhilfe ist auch einem Beklagten zu bewilligen, der den Klageantrag sofort anerkennt und keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076; OLG Bamberg, FamRZ 1992, 456; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344, zitiert bei Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn. 25).
  • OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 W 25/01

    Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist;

    Prozesskostenhilfe ist auch einem Beklagten zu bewilligen, der den Klageantrag sofort anerkennt und keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076; OLG Bamberg, FamRZ 1992, 456; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344, zitiert bei Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn. 25).
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